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Wahlrecht für EU-Ausländer*innen

Teilnahme an der Kommunalwahl leicht gemacht

Zwar haben in ganz Bayern EU-Ausländer*innen das kommunale Wahlrecht. Normalerweise müssen sie sich aber aktiv in die Wählerlisten eintragen.

Die Stadt München bietet jedoch einen besonderen demokratiefreundlichen Service:

Alle Bürger*innen mit einer europäischen Staatsangehörigkeit, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen (Wohnsitz seit 15.01.2020 in München, am 15.03.2020 18 Jahre alt und EU Bürger*in) werden von Amts wegen automatisch ohne gesonderten Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Damit erhalten auch sie bis spätestens 23. Februar 2020 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.

Wer keine erhält und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich nach dem 23. Februar schnellstmöglich mit dem Wahlamt (wahlamt.kvr@muenchen.de) Verbindung setzen.